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Übungsleiter-Abrechnung
Übungsleiter-Abrechnung
Was Sie über die Bezuschussung der Übungsleiter wissen sollten:
- Die Abrechnung der nebenamtlichen, lizensierten ÜbungsleiterInnen oder TrainerInnen erfolgt halbjährlich.
- In der Broschüre "Satzung, Richtlinien und Ordnungen vom Landessportbund Niedersachsen e.V." und der Sportjugend Niedersachsen ab 01.01.2011 (Seite 13) können Sie die Richtlinien nachlesen.
- Grundlage für die Bezuschussung ist der Mitgliederbestand am 1. Januar 2011
- 2,25 € kann für ein Mitglied als Grundlage der Bezuschussung eingeplant werden.
- Rückfragen beantwortet Ihnen Helga Wottrich im Rahmen der Geschäftszeiten
- Nachstehende Termine sind unbedingt zu beachten:
ÜL-Abrechnung für das 2. Halbjahr 2010
| Bitte legen Sie uns zeitnah Kopien der Übungsleiterlizenzen so wie der Verlängerungen vor. | |
| 15.12.2011 | erhalten die Vereine die vorbereiteten Abrechnungsformulare vom KSB. |
| 15.01.2012 | sollten Sie Ihre ausgefüllten Abrechnungsformulare wieder dem KSB zurückschicken. |
| 15.02.2012 | wird der vom KSB bewilligte Zuschuss an die Vereine überwiesen. |
ÜL-Abrechnung für das 1. Halbjahr 2011
| Bitte legen Sie uns zeitnah Kopien der Übungsleiterlizenzen so wie der Verlängerungen vor. | |
| 15.06.2012 | erhalten die Vereine die vorbereiteten Abrechnungsformulare vom KSB Osterholz. |
| 15.07.2012 | sollten Sie Ihre ausgefüllten Abrechnungsformulare wieder dem KSB zurückschicken. |
| 15.08.2012 | wird der vom KSB bewilligte Zuschuss an die Vereine überwiesen. |
